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Einzelunternehmen

 

Einzelunternehmen

Die einfachste Form, in Polen eine kleine Firma zu betreiben, ist ein selbständiges Gewerbe als Einzelunternehmer. Das Gewerbe wird mit der An-meldung im Gewerberegister bei der zuständigen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung gegründet. Der Eigentümer haftet uneingeschränkt für alle mit der Gewerbeausübung verbundenen Schulden. Diese Rechtsform wird von ausländischen Managern und Direktoren benutzt, um ihre Dienstleistungen für polnische Firmen anzubieten.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015