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Gesellschaft bürgerlichen Rechts

 

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird für kleine Firmen verwendet. Eine GbR hat keine Rechtspersönlichkeit und wird vom polnischen Gesetz als Vereinbarung zwischen mindestens zwei natürlichen oder juristischen Personen angesehen. Die Partner in einer GbR haften gesamtschuldnerisch und persönlich für jegliche Schulden, die während der Tätigkeit der GbR eingetreten sind. Die Partner werden im Gewerberegister (ewidencja działalności gospodarczej) eingetragen. Die Erträge der GbR werden nach dem Einkommen versteuert. Ausländische Investoren wählen diese Rechtsform für Investitionen in Polen selten.

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015