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Offene Handelsgesellschaft

 

Offene Handelsgesellschaft

Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Partnern, die ein Unternehmen unter einem eigenen Firmennamen führen. Die OHG wird durch das Handelsgesellschaftengesetzbuch geregelt. Die Firma wird ins Unternehmerregister (KRS) eingetragen. Eine OHG hat keine Rechtspersönlichkeit. Sie ist eine Rechtsform mit der Befugnis, Rechte zu erwerben, Schulden zu machen, zu klagen und verklagt zu werden. Die Rechte und Pflichten der Partner sind im OHGVertrag festgelegt. Jeder Partner haftet uneingeschränkt für die Schulden der Offenen Handelgesellschaft, wenn sich die Vollstreckung von Aktiva der OHG als wirkungslos erweist (ergänzende Haftung des Partners).ip proves ineffective (subsidiary liability of the partner).

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015