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Steuer auf zivilrechtliche Handlungen

 

Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC)

 

In Bezug auf gewerbliche Tätigkeiten werden unter anderen folgende Transaktionen bei zivilrechtlichen Handlungen besteuert: Steuern auf zivilrechtliche Handlungen sind binnen 14 Tagen nach dem Tag der erfolgten Transaktion zu entrichten.

 

Tätigkeiten Steuersatz
- Statut der Kapitalgesellschaften als
auch der Personengesellschaften
- Erhöhung des Kapitals oder eine
Einlage an die Personengesellschaft
- Darlehen, erteilt durch einen Gesellschafter
einer Personengesellschaft
0.5 %
- Darlehen, erteilt dem Gesellschafter
für eine Kapitalgesellschaft Gesellschafter
einer Kapitalgesellschaft,
- Darlehensverträge
Befreiung
- Verkauf oder Schenkung einer
Immobilie (einschliesslich des
unbeweglichen Eigentums)
2 %
- Verkauf und Schenkungen von
einigen Finanzrechten, einschließlich
Anteile.
1 %

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Ratgeber für Investoren - Polen. Hinweise zur Führung der Geschäftstätigkeit. PAIiIZ, JP Weber, 2015